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Kirche Kanzel
Marienkirche-3
Altarraum-Marien

Kircheneintritt

Auf dieser Seite geht es um alle Fragen, wie Sie Gemeindemitglied der Marien- und Christuskirchengemeinde werden können. Weitere Informationen über die Mitgliedschaft in unserer Gemeinde finden Sie hier.

Ich möchte in die Kirche eintreten. Wie mache ich das?

Wir freuen uns, wenn Sie zu unserer Kirchengemeinde gehören wollen. Dabei kommt es darauf an, ob Sie bereits getauft sind. Wenn Sie noch nicht getauft sind, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir klären alles Weitere zur Taufe mit Ihnen ab.

Wenn Sie bereits getauft sind, aber vor längerer oder kürzerer Zeit aus der Kirche ausgetreten sind, dann können Sie wieder in die Kirche aufgenommen werden. Rufen Sie dafür einfach bei einem der Pastoren oder im Gemeindebüro an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir nehmen Sie dann wieder auf. Für unsere Unterlagen benötigen wir, sofern Sie es herausfinden können, Ihren Tauftermin und Taufort und auch, wann und wo Sie aus der Kirche ausgetreten sind.

Ich gehöre einer anderen Kirche oder Religionsgemeinschaft an und möchte jetzt zur Marien- und Christuskirchengemeinde gehören. Geht das?

Wenn Sie einer anderen christlichen Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören und zu uns wechseln möchten, müssen Sie in der Regel zuerst aus Ihrer jetzigen Kirche oder Gemeinde austreten und können danach, wie oben beschrieben, bei uns eintreten.

Eine Ausnahme bildet die SELK (= Selbstständig evangelisch-lutherische Kirche). Mit dieser Kirche haben wir eine sogenannte Übertrittsvereinbarung. Sie können also direkt zu uns kommen und übertreten, wenn Sie das möchten.

Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gern an uns. Der Wechsel von einer anderen Kirche oder Religionsgemeinschaft zu uns ist eine schwierige Entscheidung und sollte deshalb gut überlegt werden. Wir stehen gern für ergebnisoffene Gespräche zur Klärung dieser Frage zur Verfügung.

Ich bin bereits evangelisch, gehöre aber zu einer anderen Gemeinde. Kann ich trotzdem zur Marien- und Christuskirchengemeinde wechseln?

Na klar! Sie brauchen lediglich einen schriftlichen Antrag an den Kirchenvorstand der Marien- und Christuskirche zu richten. Schreiben Sie uns einfach einen formlosen Brief (Kirchenvorstand der Marien- und Christuskirche - Schillerstr. 1 - 27570 Bremerhaven). In der nächsten Kirchenvorstandssitzung nehmen wir sie dann auf.

Sie brauchen sich um nichts Weiteres zu kümmern. Alle weiteren Formalitäten, die zu dieser sogenannten Umpfarrung gehören, veranlassen wir für Sie.

Was ändert sich durch meinen Kircheneintritt?

Durch Ihren Kircheneintritt werden Sie Mitglied in unserer oder in einer anderen Gemeinde. Dadurch erwerben Sie verschiedene Rechte und Pflichten. Als Gemeindemitglied dürfen Sie z.B. alle sechs Jahre den Kirchenvorstand, das Leitungsgremium der Gemeinde, wählen und sogar selbst kandidieren. Die nächste Wahl wird regulär im Frühjahr 2024 stattfinden.

Zudem dürfen Sie als Gemeindemitglied natürlich Pate werden, kirchlich heiraten und haben Anspruch auf eine kirchliche Bestattung. Zudem bieten wir Andachten zu Ehejubiläen, Hausabendmahl und auch Aussegnungen an.

Natürlich können Sie auch alle Gottesdienste, Konzerte, Gruppen und Veranstaltungen unserer Gemeinde besuchen. Allerdings ist die Gemeindemitgliedschaft für die Teilnahme an allen diesen Angeboten keine Voraussetzung.

Natürlich gehören zu einer Mitgliedschaft auch Pflichten. Die wichtigste ist, dass Sie als Gemeindemitglied auch kirchensteuerpflichtig sind, sofern Sie Einkommenssteuer oder Kapitalerstragssteuer zahlen. Bitte informieren Sie deshalb auch Ihren Arbeitgeber und eventuell auch Ihre Bank darüber, dass Sie Kirchenmitglied sind.

Wir sind allen Mitgliedern, die Kirchensteuern zahlen sehr dankbar, denn die Kirchensteuern sind die wichtigste Finanzierungsquelle der ganzen kirchlichen Arbeit. Wenn Sie mehr über Kirchensteuern erfahren wollen, können Sie sich auf der Seite der EKD (= Evangelische Kirche in Deutschland) noch weiter informieren oder fragen Sie gern einfach uns.

Gemeindesekretärin Birgit Mädje
Schillerstraße 1
27570 Bremerhaven